[ Auszug: Jeder Teilhaber ist den anderen Teilhabern gegenüber verpflichtet, die
Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands sowie die Kosten der Erhaltung,
der Verwaltun ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]